Autor: Red_etu

CamAPS, YpsoPump (hybrid closed-loop)

Da viele Teilnehmer, die Android-Applikation zur automatischen Insulindosierung (Hybrid Closed Loop) nicht nutzten, wurden die benötigten Komponenten genannt.

  • Insulinpumpe: mylife YpsoPump,
    Laut Webseite von camdiab.com soll auch die DANA Diabecare RS und DANA- Insulin­pumpen. Da aber ab dem 30. Juni 2025 die CamAPS FX-App die Verwendung von Dana-Pumpen außerhalb des Vereinigten Königreichs nicht mehr unterstützen wird, ist eine Verordnung mit den Dana-Pumpen schon jetzt nicht mehr möglich.
  • Sensor: Dexcom G6 oder FreeStyle Libre 3 /FreeStyle Libre 3 plus
  • kompatibles Smartphone, passend zum ausgesuchten Sensor

Die einzige bisher bekannte Verbesserung/Änderung des FreeStyle Libre-3-plus-Sensors ist, dass er einen Tag länger läuft, also 15 Tage. Das stößt jedoch bei einigen Nutzern auf Unverständnis. Der 14tägige Rhythmus passt besser in den Tagesablauf/Zeitplan. Eine Verschiebung des Sensorwechseltages macht bei einigen Nutzern Probleme.
Ein Version des CamAPS für IPhone wird es zunächst nicht geben.
Wann der Dexcom G7 kompatibel sein wird, ist nicht absehbar.

Mahlzeiteneingabe:
Mahlzeit/Snack können mittels Boluskalkulator eingegeben werden (Symbol; Messer und Gabel gekreuzt).
Hierüber können ggf. auch Korrekturen abgeben. (Achtung: Unterzuckerungsgefahr – Da der Algorithmus bereits die Insulinabgabe nach oben angepasst hat, sollte die Korrektur daher nicht vollständig lt. Boluskalkulator abgegeben werden.
Generell bringt die Abgabe von Korrekturen den Algorithmus eher aus dem Tritt. Er lernt ja aus den eigenen Aktionen im Automodus. Fazit: Den Algorithmus eher machen lassen, als eingreifen.

Weitere Abgabemöglichkeiten über das Menü „Mahlzeit eingeben“ (ohne Boluskalkulator):

  • Mahlzeit/Snack
    Der Algorithmus gibt die benötigte Insulinmenge sensorwertabhängig ab.
    Hierüber kann man z.B. eine unsichere Schätzung der KH abfangen, indem man den sicher geschätzten Wert über den Boluskalkulator abgibt und die unsicher enthaltenen KH unter diesem Punkt eingibt.
  • Hypoglykämie-Behandlung
    Der Algorithmus verhindert die Insulinabgabe, um die Mahlzeit abzudecken. Damit wird das Risiko einer weiteren Hypoglykämie reduziert.
  • Langsam resorbierbare Mahlzeit
    Die Insulinmenge für diese eingegebenen Kohlenhydrate wird dann langsam über 3-4 Stunden abgegeben. Der Automodus muss aktiviert sein um diese Insulinmenge zu erhalten.

Es wird empfohlen die Abgabe über den Boluskalkulator zu nutzen. Einzelne geben die KH nur über das Menü – Mahlzeit eingeben – Mahlzeit/Snack ab und berichten, dass dies auch funktioniert. Bei mir persönlich funktioniert das nicht.

Boost / Ease-off:

  • Boost – erhöht die abgegeben Insulinmenge um 30 % und macht den Algorithmus reaktionsschneller
    (Achtung: Unterzuckerungsgefahr – Der Algorithmus hat ja bereits die Insulinabgabe nach oben angepasst, daher reicht oft der kurzfristige Einsatz des Boost)
  • Ease-off – verringert die Insulinabgabe um 35 %
    (Achtung: Wenn die Basalrate bereits vom Algorithmus auf „Null“ gesetzt wurde, ist der Ease-off-Modus wirkungslos.)

Unter Boost oder ease-off lernt der Algorithmus nicht. Dies lässt sich daher für Sondersituationen einsetzen, bei denen man nicht will, dass der Algorithmus diese Situation lernt.
Auch hier gilt: Den Algorithmus eher machen lassen, als eingreifen.

Hypo-BE:
Bei der Hypobehandlung wird empfohlen möglichst nicht mehr als 5-10 g KH zu nehmen. Der Algorithmus hat schon lange vor der Hypo die Insulingabe auf Null gesetzt. Zu viele KH lassen den BZ ansonsten danach enorm ansteigen.

Verbindungsabbrüche mit dem Sensor:
Zu den oftmals sehr häufigen, meist kurzfristigen Verbindungsabbrüchen wurde mitgeteilt, dass man Play Protect in der App Playstore ausschalten soll. Der Virenscanner Play Protect scannt die App´s und unterbricht dafür die Bluetooth-Verbindung.
Außerdem soll die Akkuoptimierung für das Smartphone abgeschaltet werden.

Anpassen, wenn das Gewicht steigt oder fällt:
Fällt oder steigt das Gewicht um ca. 5% sollte es in den Einstellungen angepasst werden, da der Algorithmus daraufhin den Insulingesamtbedarf/Tag abhängig vom Sensorwert anpasst (Lernen insgesamt).

Dusche/Schwimmen/Sauna:
Aufgrund des Hinweises der Einweiserin, dass jedweder Schaden am Display zu Lasten des Nutzers geht, habe ich mich entschlossen, die Pumpe von Wasser fern zu halten. Das wird unterschiedlich gehandhabt. Manche legen die Pumpe nur fürs schwimmen und die Sauna ab.
Ablegen der Pumpe: Zunächst den Automodus ausschalten, dann die Pumpe auf Stopp stellen. Das hat den Vorteil, dass der Algorithmus weiß, dass die Pumpe eine Zeit lang nicht gelaufen ist. Beim Anlegen der Pumpe, das Ganze in der umgekehrten Reihenfolge wieder in Betrieb nehmen.

Sport-Anpassung:
Dazu reicht der Ease-off-Modus nicht aus, außerdem lernt der Algorithmus die Sportanpassung dann nicht. Sinnvoller ist es den Zielbereich rauf zu setzen. Ggf. den Automodus abschalten und die Sportanpassung über die temporäre Basalrate an der Pumpe durchführen.

Starthilfe / Bedienungsanleitungen

Vorsorge

Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung

Im Prinzip wurden die Inhalte des Vortrages von 2022 wiederholt und ergänzt.

Hier noch einmal zum Nachlesen:

Ergänzung zu Ausfüllhilfen für die Patientenverfügung:

Auf der Webseite der Malteser kann man ausfüllbare Formulare herunterladen. Außerdem wurde dort ein Online-Assistent zum Ausfüllen einer Patientenverfügung etabliert und es stehen 26 Infovideos zur Verfügung. Damit kann man seine individuelle Patientenverfügung erstellen, die direkt als PDF-Dokument heruntergeladen, ausgedruckt und unterschrieben werden kann.
https://www.malteser.de/patientenverfuegung.html
https://onlineassistent.malteser.de/

Ergänzung zum Notvertretungsrecht:

Das Betreuungsgesetz wurde zum 01.01.2023 reformiert und sieht nun im Falle des Fehlens einer Patientenverfügung ein sogenanntes Notvertretungsrecht (auch Ehegattenvertretungsrecht genannt) für Ehegatten und eingetragene Lebensgemeinschaften vor.

Diese Notfallrecht findet nur Anwendung, wenn ein Ehegatte aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seine eigenen Angelegenheiten gegenüber Ärzten, der Krankenkasse, einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung nicht allein regeln kann.

Es gilt nicht:

  • für Ehegatten, die eine Regelung zur Vertretung im Krankheitsfall getroffen haben (Patientenverfügung)
  • für nachweislich getrennt lebende Ehegatten
  • wenn bekannt ist, dass die Vertretung durch den Ehegatten abgelehnt wird
  • wenn für den vertretenden Ehegatten eine rechtliche Betreuung eingerichtet wurde
  • jemand anderer zur Wahrnehmung der Angelegenheiten bevollmächtigt wurde (z.B. : Tochter, Sohn oder gesetzliche Betreuung)

Das muss der vertretende Ehegatten gegenüber den Ärzten schriftlich bestätigen und auch, dass das Notvertretungsrecht nicht schon einmal in Anspruch genommen wurde.

Der Ehegatte, der den erkrankten Ehegatten vertritt:

  • darf in Untersuchungen, in Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder diese untersagen (wenn es im Sinne des Patienten ist) und enthält dafür die ärztlichen Aufklärungen
  • darf sämtliche erforderlichen Verträge abschließen (z.B. Behandlungsverträge)
  • darf über freiheitsentziehenden Maßnahmen entscheiden (max. für die Dauer von 6 Wochen)
  • darf Ansprüche des erkrankten Ehegatten geltend machen (z.B. gegenüber Unfallgegner)

Die Ärzte sind ihm gegenüber von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden.

Sobald ein Ehepartner plötzlich nicht mehr selbst Entscheidungen treffen kann und er durch den anderen Ehegatten vertreten werden muss, ist der Arzt verpflichtet, die Geschäftsunfähigkeit schriftlich zu bestätigen. Dieses Dokument sollten man immer mit sich führen, um handlungsfähig zu sein. (§1358 BGB).
Der Arzt bestätigt damit, dass ein Notvertretungsrecht vorliegt. Es gilt ab dem Ausstellungsdatum für sechs Monate.

Wird innerhalb der sechs Monaten eine rechtliche Betreuung eingerichtet, erlischt das Notvertretungsrecht.

Insulinertreffen 2022 – Patientenverfügung/Nachlass

Nachlass:

Beim vorletzten Insulinertreffen 2019 hatte Frank schon mal über den geregelten Nachlass gesprochen. Frank hat auch eine Handreichung mit allen wichtigen Punkten zusammengestellt. Hier noch mal die Verlinkung zu dem Blogbeitrag

https://wir-insuliner.de/2020/01/14/insulinertreffen-2019-arbeitsgruppe-geregelter-nachlass/

Wichtig: Denkt auch an euren digitalen Nachlass. Jemand muss in der Lage sein, mit euren Passwörtern euren digitalen Nachlass aufzulösen.

Patientenverfügung:

Hier legt ihr fest, wie ihr in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchtet. Hier könnt ihr nicht nur verfügen, wie ihr am Ende eures Lebens behandelt werden wollt, sondern auch, für andere medizinische Fälle (Diabetestherapie) Entscheidungen treffen oder wenn ihr unerwartet schwer erkrankt oder verunfallt.

Vorsorgevollmacht:

Hier legt ihr fest, wer euch vertreten soll und wer euren Patientenwillen laut Patientenverfügung durchsetzen soll. Hier könnt ihr aber auch verfügen, wer im Krankenhaus darüber wacht, dass eure individuelle Diabetestherapie eingehalten und euer Diabetes Typ bekannt gemacht wird, wenn ihr dazu nicht in der Lage seid (Krankheit, Unfall, etc.)

Diese Vollmacht ist sehr wichtig, wenn ihr sicher gehen wollt, dass eure Patientenverfügung umgesetzt wird oder jemand in eurem Namen über eure Diabetestherapie entscheiden soll. Dazu bedarf es einer Vertrauensperson, die als euer Vertreter dies für euch durchsetzt, wenn ihr nicht mehr in der Lage seid, darüber zu entscheiden.

Betreuungsverfügung:

Hier legt ihr fest, wer für den Bedarfsfall eure Angelegenheiten regeln soll. Das ist eine gute Alternative, wenn keine Vertrauensperson für die Vorsorgevollmacht zur Verfügung steht oder ihr diese Verantwortung Freunden oder Angehörigen nicht aufbürden wollt.

Hier legt ihr fest, von wem ihr betreut werden wollt, bestimmt einen Ersatzbetreuer und wer auf keinen Fall eure Betreuung übernehmen soll. Man kann auch einen Betreuungsverein oder einen Berufsbetreuer einsetzen. Außerdem könnt ihr noch festlegen, was euch wichtig ist: z.B. Wünsche, wie und wo ihr wohnen möchtet, was in deinem Namen regelmäßig erfolgen soll (z.B Geschenke an Angehörige zu bestimmten Anlässen), dass deine Patientenverfügung zu beachten ist, etc.

Im PDF könnt ihr ausführliche Beschreibungen und Hinweise zu den einzelnen Bausteinen der Vorsorge nachlesen.

PDF-PatVerf-VorsVoll-BetrVoll

Ute

Zurück auf den Enlite Sensor

Seit 2016 habe ich die MiniMed 640G. Seit Mai 2017 zusammen mit dem MiniMed Enlite 2 Sensor. Das System hat bei mir hervorragend funktioniert. Meine Blutzuckerwerte schwanken zwar stark. Trotzdem hatte ich nicht die viel beschriebenen Abweichungen zwischen SG- und BZ-Werten. Auch sonst lief der Sensor ohne Probleme.

Im Juli 2019 bin ich dann, wie viele Nutzer der 640G, auf den Guardian Sensor 3 mit dem Guardian 3 Link Transmitter umgestellt worden, mit der Begründung, dass der Enlite 2 Sensor nicht mehr hergestellt werden würde. Den neuen Sensor habe ich zu stabilen Glukosespiegeln kalibriert, so wie ich es auch beim Enlite gemacht habe. Der neue Sensor 3 fiel jedoch von Anfang an durch sehr häufige Kalibrierungsaufforderungen auf. Nicht nur im üblichen Rhythmus (nach 3-4, 6 und dann alle 12 Stunden), sondern auch mal gerne zwischendurch. Natürlich immer zu den ungünstigsten Zeiten, damit man ja keine vernünftige Kalibrierung zustande bekommt. In der Regel wollte er nach 1-2 Stunden Initialisierung nach 4, 4, 4-6, 6 und dann alle 12 Stunden kalibriert werden. Etwas besser lief es, wenn man den Sensor schon eine halbe Stunde vorher legt, aber noch nicht mit dem Transmitter verbunden hat. Der Sensor ist dann bei der Initialisierung schon gut mit der Zwischenzellflüssigkeit benetzt. Die Initialisierung dauerte nicht mehr so lange und es musste zu Beginn dann auch nicht mehr so häufig kalibriert werden (4-6-6-12 Stunden).

Nach einer Zeit (ca. 4-5 Monate) fiel mir auf, dass es wieder zu immer häufigeren Kalibrierungsaufforderungen kam. Die Werte in den ersten 12-18 Stunden wichen oft sehr weit von einander ab. So kam es zu Hypoabschaltungen bei BZ-Werten von 150-180 mg/dl. Die höchste Abweichung betrug 199 mg/dl (SG 189 mg/dl, BZ 388 md/dl). Ich hatte kein Vertrauen mehr in das System. Hinzu kamen häufige Verbindungsabbrüche, Sensoren, die genau nach 24 Stunden ausgestiegen sind, Kalibrierungen wurden nicht angenommen oder waren erst gar nicht möglich. Es war zuletzt ziemlich nervig und auch nicht mehr von großem Nutzen. Als dann noch die Mio-Katheter aus dem Programm genommen wurden und ich meine benötigte Schlauchlänge von 80 cm nicht mehr bekam, hatte ich so gar keine Lust mehr auf die Produkte von Medtronic. Zumal zu dieser Zeit die Hotline von Medtronic noch so tat, als seien diese Probleme allein mit schlechter Kalibrierung und fehlerhafter Bedienung zu erklären. Dabei waren die vielen beschriebenen Probleme der 640G mit dem Guardian Sensor 3 längst bekannt.

Seine Kunden nicht ernst zu nehmen, kostet jedoch letztendlich Kunden. Beim letzten Besuch bei meiner Diabetesberaterin sprach ich sie darauf an, dass ich auf jeden Fall von Medtronic weg möchte und ob ich eine Chance hätte innerhalb der Garantie zu wechseln. Da sie wusste, dass das Problem hauptsächlich an dem Guardian Sensor 3 liegt, hat sie mich darauf aufmerksam gemacht, dass man wieder zurück auf den Enlite-Sensor wechseln kann. Sie hat den Kontakt zu der zuständigen Außendienstmitarbeiterin hergestellt und nun ist das Jahresrezept für den Enlite bei Medtronic und ich bekomme wieder meine zur 640G passenden Sensoren. Die Außendienstmitarbeiterin hat auch bestätigt, dass es bei einigen Patienten Probleme mit dem neuen Sensor an der 640G gibt. Das haben wir Nutzer schon seit vielen Monaten bei Medtronic angemahnt. Ich vermute jedoch, dass sich Medtronic nun wohl auf die Kunden zu bewegen musste, da es mittlerweile andere Pumpenmodelle mit Hypoabschaltung gibt und es bald noch weitere geben wird.

3 Jahre ist meine 640G noch in der Garantiezeit. Mal sehen, was sich bis dahin auf dem Insulinpumpen- und CGM-Markt so entwickelt. Medtronic steht trotz Rückwechsel bei mir eher unten auf der Liste.

Ute

Insulinertreffen 2019 – Arbeitsgruppe: Schlafapnoe

Schlafapnoe

6 Teilnehmer des Insulinertreffens 2019 haben sich über das Thema „Schlafapnoe“ ausgetauscht. Schnarchen allein, ist kein Hinweis auf eine Schlafapnoe. Weitere typische Symptome einer Schlafapnoe sind Tagesmüdigkeit, Sekundenschlaf, Konzentrationsschwäche, Leistungsminderung, depressive Verstimmungen, Depression.

Bei der Schlafapnoe kommt es zum Verschluss der Atemwege aufgrund von erschlafftem Mund- und Rachengewebe oder durch das Zurückfallen der Zunge in den Rachenraum.

Diagnostiziert wird die Schlafapnoe durch den HNO- und/oder Lungenfacharzt. Die Einstellung der Therapie erfolgt im Schlaflabor. Eine jährliche Kontrolle überprüft die Therapieparameter.

Die Schlafapnoe wird bei den Teilnehmern mittels der CPAP-Therapie oder der Unterkiefer-Protusionsschiene behandelt. Einige Teilnehmer hatten ähnliche Symptome wie bei einer Schlafapnoe in Verbindung mit einer Verschiebung des Tag-/Nachtrhythmus, ohne dass eine Schlafapnoe diagnostiziert wurde.

Bei der CPAP-Therapie wird die Raumluft durch ein Gerät Überdruck mittels einer Überdruckbeatmungsmaske auf die Atemwege gegeben, um so den Verschluss der Atemwege zu verhindern. Überdruckbeatmungsmasken gibt es als Nasen-, Nasen und Mund- oder Full-Face-Masken. Jeder muss hier seine individuelle Maskenart herausfinden. Auch die Höhe des erforderlichen Drucks muss individuell im Schlaflabor festgelegt werden.

Bei der Unterkiefer-Protrusionsschiene wird der Unterkiefer mittels zweier Schienen für  Ober- und Unterkiefer, die mit einem Steg/Gestänge verbunden sind, nach vorne verschoben und in Position gehalten. Das führt dazu, dass die Zunge nicht in den Rachenraum zurückfallen kann und somit den Rachen nicht verlegen kann.

Eine weitere Therapie kann eine Schlafapnoe-OP sein. Bei der OP wird der Rachenraum vergrößert, indem das erschlaffte Gewebe im Mund- und Rachenraum entfernt oder gestrafft wird. Manchmal ist auch anatomisch ein viel zu kleiner Mund- und Rachenraum vorhanden, der durch die OP vergrößert wird.

Alle Therapieformen haben ihre Berechtigung. Die CPAP-Therapie ist die Standardtherapie. Eine OP wird übernommen, wenn dadurch eine Maskentherapie unnötig wird. Die Unterkieferprotrusionsschiene ist noch keine Kassenleistung. Einige Krankenkassen übernehmen jedoch bereits diese Leistung freiwillig oder durch Aufnahme der Leistung in die Satzung. Bei Maskenunverträglichkeit und Maskenintoleranz wird die Therapie u.U. von den Krankenkassen übernommen, manchmal jedoch erst auf dem Klageweg.

Die Kombination von Schlafapnoe mit nächtlichem Zähneknirschen und Mundatmung führt in der Regel zu Zahnschäden. Aufgrund der Mundatmung muss bei einer Nasenpolster- oder Nasenkissenmaske oftmals ein Kinnband genutzt werden, damit der Luftdruck nicht über den Mund entweichen kann. Der Druck des Kinnbandes wiederum verstärkt die Zahnschäden, die durch das Zähneknirschen entstehen, da Ober- und Unterkiefer aufeinander gepresst werden.

Ute

ute(at)wir-insuliner.de